Kurfürst Friedrich Karl Joseph von Mainz bekundet, dass er seinem Geheimen Rat Friedrich Anton Christoph Kämmerer v. Worms Freiherrn v. Dalberg, a...
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NACHWEIS
B 15 Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg)
Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg) >> 1751-1790
1775 März 20, Mainz, Martinsburg
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Kurfürst Friedrich Karl Joseph von Mainz bekundet, dass er seinem Geheimen Rat Friedrich Anton Christoph Kämmerer v. Worms Freiherrn v. Dalberg, auch für seinen Bruder Franz Karl Anton Eberhard und seine Vettern Franz Heinrich Karl Joseph, Adolf Franz, Gottlob Amand und den genannten Karl Joseph als Vormund für den minderjährigen Franz Karl, die früher Starkenburgischen Mannlehen verliehen habe (wie 1463 Dezember 31, Nr. 1878)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: A 14 Nr. 570 - Kopie der Ausf. St8 MÜnchen, Dalbergiana Nr. 81 (anh. Sg. in Holzkapsel)
Vermerke (Urkunde): Literatur: Regest: Reg. Dalbergiana Nr. 81
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: A 14 Nr. 570 - Kopie der Ausf. St8 MÜnchen, Dalbergiana Nr. 81 (anh. Sg. in Holzkapsel)
Vermerke (Urkunde): Literatur: Regest: Reg. Dalbergiana Nr. 81
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:39 MESZ