Paul Groner und Ulrich Beringer, beide von Langenau
[Alb-Donau-Kreis], bekennen, dass ihnen der Ulmer Ratsherr
Alfons Schad von Mittelbiberach [Lkr. Biberach] als verordneten
Pflegern des Sohnes des verstorbenen Johann Jörg ("Jerg") Georg
("Jerg") die Riedmühle bei Langenau ("Naw") [Alb-Donau-Kreis] zu
Erbrecht verliehen hat. Die Mühle ist ein Lehen der Grafen von
Oettingen ("Öttingen") [Lkr. Donau-Ries]. Dazu gehören Haus,
Hofstatt, Stadel und Garten, 2,5 Jauchert Äcker und 3 Tagwerk
Wiesmahd. Ihr Pflegesohn hat die Mühle mit ihren Zugehörungen in
gutem Zustand zu halten. Er und seine Erben können ihr Erbrecht
an der Mühle mit Einwilligung der Herrschaft an geeignete
Personen veräußern, doch steht dieser dabei ein Vorkaufsrecht
zu. Sie verpflichten sich, für ihren Pflegesohn von der Mühle
jährlich 8 Imi Kernen Langenauer Maß, 100 Eier, 2 Enten, 4
Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm zu liefern. Bei einem
Besitzerwechsel stehen der Herrschaft außerdem von dem
bisherigen Inhaber 5 Gulden als Weglöse und von dem neuen
Besitzer dieselbe Summe als Handlohn zu.