Graf Adolf von Kleve-Mark bestätigt auf den Rat seiner Freunde und Räte ("mit [...] Rade Unser Vriende ind Unss Rades") der Stadt Duisburg alle Privilegien, die sie von Kaisern, Königen, den Grafen von Geldern oder von Kleve und insonderheit vom Grafen Engelbert von der Mark sowie von Dietrich von der Mark [Herr zu Dinslaken] erhalten hat. Weiterhin bestätigt er die Befreiung der Stadt von den zwei neuen Zollstellen zu Büderich (wohin die Zollstelle am Walde verlegt worden ist) und zu Griethausen. Dagegen soll sie der alten Zollstelle zu Büderich, und einer von den beiden Zollstellen zu Nijmegen ("Nyemegen") und zu Huissen zollpflichtig sein; ebenso den bisher bestehenden Landzollstellen im Land von Kleve und im Land von der Mark. - "anno quod supra, feris quinta post Mathie beati apostoli".

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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