Andreas Schellenman, seßhaft zu Hegensberg, wegen Mitwisserschaft zu Stuttgart gef., jedoch auf seine und seiner Freundschaft Bitten freigel., verspricht eidlich, sich bei Aufforderung unverzüglich zu stellen, und schwört U. A. Schellenman hatte von der Absicht seines Bruders Hans gewußt, bei Nacht das Fenster des Christian Keller mit seinem Degen zu zerschlagen, hatte aber dazu geschwiegen und ihn seine Tat ausführen lassen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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