Jos Berwart und Laux Berwart, Vater und Sohn, sowie Matheus Wetzel, alle drei zu Einhart, als Hauptgülten, und Heinrich vom Stein zum Rechtenstain, Emerküngen, Niederstotzingen und Hartthausen als Mitgülte, bekunden, daß sie um 400 rhein. Gulden Ravensburger Währung dem Herrn Gregor Senner, Bürger und des Rats zu Ravensburg, einen jährl. Zins von 20 Gulden aus den zu Einhart gelegenen Gütern, die der Kaplaneipfrunde zu Emerkhingen gehören, mit Zustimmung des Generalvikars des Bischofs Jacob von Konstanz, erteilt 1609 April 3 gegen Ausstellung eines Reversbriefes durch die Hauptgülten, sowie mit Bewilligung des Hainrich vom Stain als Collator der Kaplaneipfründe verkauft haben. Ein Kaplaneilehengut zu Einhart hat Jos Berwart und gibt zu jährl. Zins 5 Malter Vesen, 5 Malter Roggen, 4 Malter Hafer, alles Pfullendorfer Meß, und für Hennen, Hühner, Eier und Heugeld 5 1/2 Pfund Haller; das andere Kaplaneigut hat Laux Berwart und gibt zu jährl. Zins der Kaplaneipfründe 2 Malter Vesen, 3 Malter Roggen, 3 Malter Hafer und für Hennen, Hähner, Eier, und Heugeld 2 Gulden 4 Kreuzer; das dritte Lehengut zu Einhart hat Matheus Wetzel und gibt der Kaplaneipfründe zu jährl. Zins 2 Malter Vesen, 1 Malter Roggen, 1 Malter Hafer, alles Pfullendorfer Meß, und für Hennen, Hühner, Eier und Heugeld 3 Pfund Haller. Als weiteres Unterpfand setzt der Mitgülte seine sämtlichen Güter. Wiederkauf auf Philippi und Jacobi jedes Jahr nach viermonatl. Kündigung vorbehalten

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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