Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet in Streitigkeiten zwischen Tham von Handschuhsheim einer- und Eberhard Fronhofer anderseits wegen Gütern zu Mannheim (Monnenheym), die Eberhard vor dem Hofgericht rechtlich erlangt und deren Herausgabe Tham verweigert hat, da Eberhard erst noch eine Frevelbuße zu begleichen hätte, die gütliche Entscheidung seiner Räte: [1.] Tham belässt Eberhard ungehindert bei den Gütern, wobei Eberhard ihm als Gerichtsherrn nach altem Herkommen verpflichtet ist. [2.] Wegen der Frevelbuße muss Eberhard zwei Nächte im Heidelberger Turm (im thorn) verbringen oder Tham 31 Malter Hafer zahlen. [3.] 14 Schilling Pfennig auf Nutzungsrechte des Guts sollen dem Kläger zustehen. Was darüber hinaus beim Schultheißen hinterlegt ist, soll Eberhard zustehen. [4.] Was Eberhard von den armen Leuten noch mehr zusteht, soll ihm folgen, doch soll er den Schuldnern eine Frist bis St. Michael [= 29.9.] geben. Gleiches gilt für die 31 Malter Hafer. [5.] Damit sind beide Seiten geschlichtet. [6.] Als Räte waren zugegen: Eitel, Hans, Ludwig und Swicker von Sickingen; Blicker Landschad; Hans von Venningen, Haushofmeister; Hans von Gültlingen, Küchenmeister; Doktor Konrad Aberlin von Ladenburg; Eucharius vom Hirschhorn, Lizenziat.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet in Streitigkeiten zwischen Tham von Handschuhsheim einer- und Eberhard Fronhofer anderseits wegen Gütern zu Mannheim (Monnenheym), die Eberhard vor dem Hofgericht rechtlich erlangt und deren Herausgabe Tham verweigert hat, da Eberhard erst noch eine Frevelbuße zu begleichen hätte, die gütliche Entscheidung seiner Räte: [1.] Tham belässt Eberhard ungehindert bei den Gütern, wobei Eberhard ihm als Gerichtsherrn nach altem Herkommen verpflichtet ist. [2.] Wegen der Frevelbuße muss Eberhard zwei Nächte im Heidelberger Turm (im thorn) verbringen oder Tham 31 Malter Hafer zahlen. [3.] 14 Schilling Pfennig auf Nutzungsrechte des Guts sollen dem Kläger zustehen. Was darüber hinaus beim Schultheißen hinterlegt ist, soll Eberhard zustehen. [4.] Was Eberhard von den armen Leuten noch mehr zusteht, soll ihm folgen, doch soll er den Schuldnern eine Frist bis St. Michael [= 29.9.] geben. Gleiches gilt für die 31 Malter Hafer. [5.] Damit sind beide Seiten geschlichtet. [6.] Als Räte waren zugegen: Eitel, Hans, Ludwig und Swicker von Sickingen; Blicker Landschad; Hans von Venningen, Haushofmeister; Hans von Gültlingen, Küchenmeister; Doktor Konrad Aberlin von Ladenburg; Eucharius vom Hirschhorn, Lizenziat.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 829, 244
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge I (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1485 Mai 26 (uff dorstag nach dem heilgen pfinstag)
fol. 321v-322r
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (aufgedrücktes Sekretsiegel)
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (aufgedrücktes Sekretsiegel)
Die Ortsidentifizierung von Monnenheym ist unsicher, Mannheim dürfte vor dem rheinhessischen bzw. elsässischen Mommenheim eher in Frage kommen. Kopfregest: "Entscheidt zuschen Dam von Hentschußheym eins und Eberhart Franhove andersteils etlichen inn satzung halben".
Aberlin (Oberlin), Konrad, von Ladenburg; Jurist, Beisitzer am kurpfälzischen Hofgericht, erw. 1485
Fronhofer, Eberhard; ux. Imagina von Printhagen, erw. 1500
Gültlingen, Hans von; Schenk, Schultheiß zu Heidelberg, Beisitzer am kurpfälzischen Hofgericht, Küchenmeister, erw. 1480, 1488
Handschuhsheim, Tham [Dam, Tammo, Thamm] von; -1497
Hirschhorn, Eucharius von; Licentiat, Kanoniker zu Worms, Verweser zu Bacharach, Beisitzer am kurpfälzischen Hofgericht, erw. 1485, 1496
Landschad von Steinach, Blicker XIV.; kurpfälzischer Hofmeister, -1499
Sickingen, Eitel von; Ritter, kurpfälzischer Rat, Hofmeister, erw. 1456, 1492
Sickingen, Hans VI. von; Ritter, Beisitzer am kurpfälzischen Hofgericht, ux. Margarethe von Bubenhofen, erw. 1467, -1518
Sickingen, Ludwig von; kurpfälzischer Hofmeister, Amtmann zu Weinsberg, Beisitzer am kurpfälzischen Hofgericht, -1488
Venningen zu Hilsbach-Zuzenhausen, Johann (Hans) von; Küchenmeister, Haushofmeister, -1499
Heidelberg HD
Mannheim MA
Mommenheim MZ
Mommenheim, Dep. Bas-Rhin [F]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:19 MESZ
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