Äbtissin Ludowica van Uterwick und die Kapitularinnen des Klosters Schledenhorst stellen für eine von 400 Reichsthaler klevisch auf 700 Reichsthaler erhöhte Schuld an die Eheleute Hermann Hollands und Frau Altien Wolters eine Kathstede und Kohlhoff zu Haldern zum Unterpfand, zu ihrem freien Gebrauch an Stelle der Schuldzinsen. Mit einer zusätzlichen Obligation des Konvents über ein weiteres Darlehen seitens der besagten Eheleute über 500 Reichsthaler, vom 29. Juli 1717.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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