Gießen: Kaspar vom Berge, Geistlicher des Mainzer Bistums, kaiserlicher Notar, bezeugt, dass vor ihm in der großen Stube des Rathauses Bürgermeist...
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A 3 Gießen, 1493-12-26
A 3 Urkunden der ehemaligen Provinz Oberhessen
Urkunden der ehemaligen Provinz Oberhessen >> 7 Orte, Buchstabe G >> 7.10 Gießen
1493 Dezember 26
Gießen, Stadt
Pergament, Notariatsinstrument mit Notarszeichen, unbesiegelt mit Verkündungsvermerk rückseitig
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Gießen: Kaspar vom Berge, Geistlicher des Mainzer Bistums, kaiserlicher Notar, bezeugt, dass vor ihm in der großen Stube des Rathauses Bürgermeister, Schöffen und Gemeinde zusammen mit dem Stadtschreiber Wigand Treis (Treys) zu Gießen eine Appellation der Stadt an König Maximilian vorgebracht hätten, da sie sich von einem Urteil des Hofgerichts Rottweil (Statthalter Graf Eckhard v. Nellenburg-Thengen namens des Hofrichters Graf Rudolf v. Sulz) zugunsten des Heinrich Schneider gen. Schouhette beschwert fühlten. Dieser habe sie verurteilen lassen, da sie dem Niklas Löber, Ächter des Hofgerichts Rottweil, gegen die Gerichtsgebote Gemeinschaft gewährt hätten. Doch seien sie ihrem Herrn Landgraf Wilhelm III. von Hessen gehorsam gewesen - Zeugen: die Wäppner Kaspar Schlaun (Slun) von Linden, Wigand von Rodenhausen und Sip Brauer (Bruer), Bürger zu Marburg
Acc. 39/82 (GNM 9344)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:39 MESZ
Namensnennung 4.0 International