Ital Humpis, Stadtammann in Ravensburg, beurkundet Urteil des Gerichts in Sachen Kunz Rüttler d.A. gegen Stefan Müller von Claintzentobel (=Klitzistobel). Der Kläger will Schadenersatz, weil ihm der Beklagte eine Eiche und 200 bis 300 Stumpen Holz genommen hat. Dieser erwidert, er habe die Eiche für die Mühle gebraucht, die dem Kläger zinste. Das andere sei nur "unschädlich" Holz wie Espen und dergleichen gewesen. Nach Rede und Widerrede wird ein Augenschein beschlossen. Bei zu hoher Forderung des Klägers soll der Rat entscheiden, was der Beklagte zu zahlen habe.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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