Anna Sthall von Hollstein, Dechantin, Catharina Mallingrhadt, Margareta vom Newenhoff, Johanna Maria vom Newenhoff und sämtliche Kapitularinnen des Stifts Rellinghausen bekennen, ihre Hobs- und Jurisdiktionsgerechtigkeit und Hobsgüter samt deren Gefällen und jährlichen Einkünften in der Herrschaft Hardenberg, wie solche die alten Lagerbücher und sonstige schriftliche Nachrichten ausweisen, an Philips Wilhelm von Bernsaw und Elisabet von Kettler zu Assen und Muhlen, Herrn und Frau zum Hardenberg, Amtleute zu Steinbach, verkauft zu haben. (Die Liste der Güter bei Aders, S. 233 - 236.) Bartold Schrader, Richter, Peter zur Beck, ältester Schöffe des Landgerichts zu Hardenberg und der dinglichen Bank Neviges sowie Gerichtsschreiber Johan Scheidman beurkunden, daß die gen. Hobsleute erschienen seien und die Richtigkeit ihrer Verpflichtungen bestätigt hätten. Siegler: das Kapitel zu Rellinghausen, der Richter und die Schöffen

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Objekt beim Datenpartner