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Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute der Engelin Bonstrupff, deren Erben, Anerben oder dem Inaber dieses Briefs eine jährliche Pension in Höhe von drittehalbe bzw. zweieinhalb Reichstaler in gangbaren Gulden und Silbermünzen, zahlbar in termino Symonis et Judae Apostolorum aus den Einnahmen des Gruethauses, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 50 Albertiner Taler (Albertustaler) aufgenommen und erhalten haben. Es folgen Ausführungen zur Schadloshaltung, zur Loskündigung, zum Gerichtsstand und zur Loskündigung. Siegelankündigung des Ausstellers und Unterschrift des städtischen Sekretärs Bernhard Hollandt. Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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