(Mit) der auf der Rückseite der Urkunde beigefügten eigenhändigen Bescheinigung des Notars Antonius Wolters über die stattgehabte Vollziehung des Königlichen Urtheils, d. d.: 9 July 1700.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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