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Landgraf Ernst Ludwig von Hessen verleiht erblich an die Gemeinde Diedenbergen in der Herrschaft Eppstein den Hof Casern gegen 1.000 Taler Erbkaufschilling und eine jährliche Abgabe vo 40 Malter Mainzer Maß, halb Korn, halb Hafer. Der Hof besteht aus 280 Morgen Land, einer Wiese und 50-60 Morgen Wald; in diesem wird aber nur das Weiderecht mitverliehen, während alle anderen Nutzungen vorbehalten werden. Weitere Bedingungen werden genannt.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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