Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass sein Getreuer Hans Jakob von Bodman, Ritter, als Selbstschuldner, und seine Besonderen Burkhard von Homburg, Heinrich von Randeck, Wilhelm von Homburg, alle Ritter, und Wolfgang von Jungingen als Mitschuldner Hans Jakobs verpflichtet waren, ihm bis Sonntag Letare 558 Gulden auszurichten, die von Hans von Rechberg von Hohenrechberg herrührten. Der Pfalzgraf bestätigt den Empfang der 558 Gulden zum heutigen Tag und sagt die genannten Schuldner quitt und ledig.
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Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass sein Getreuer Hans Jakob von Bodman, Ritter, als Selbstschuldner, und seine Besonderen Burkhard von Homburg, Heinrich von Randeck, Wilhelm von Homburg, alle Ritter, und Wolfgang von Jungingen als Mitschuldner Hans Jakobs verpflichtet waren, ihm bis Sonntag Letare 558 Gulden auszurichten, die von Hans von Rechberg von Hohenrechberg herrührten. Der Pfalzgraf bestätigt den Empfang der 558 Gulden zum heutigen Tag und sagt die genannten Schuldner quitt und ledig.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 813, 106
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Friedrich I. >> Liber ad vitam I (Kurfürst Friedrichs I. von der Pfalz) >> Urkunden
1464 März 6 (uff dinstag nach dem sondag als man singet in der heiligen kirchen oculi)
fol. 72r
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz (dorsal aufgedrückt)
Siegler: Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz (dorsal aufgedrückt)
Kopfregest: "Quitantz Jacobs von Bodemann und andern mitschuldener und burgen quitantz vor v c lxiii gulden Hansen von Rechberg beruren".
Bodman, Hans Jakob von; Ritter, erw. 1464
Homburg, Burkhard von; Ritter, erw. 1464
Homburg, Wilhelm von; Ritter, erw. 1464
Jungingen, Wolfgang von; erw. 1464
Randeck, Heinrich von; Ritter, erw. 1464
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:14 MESZ
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