Fußball-Toto. Westdeutsche Fußball-Toto G.m.b.H. Verwendung der Wetteinnahmen; Steuerpflicht der Gesellschaft; (Neu)-Aufteilung von Totomitteln (auch Verhandlungen mit Landtagsfraktionen und Finanzausschuß); Festsetzung und Abrechnung über die dem Lande NRW zufließenden bzw. zugeflossenen Anteile aus den Wetteinnahmen;

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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