Schultheiß und Richter zu Veringenstadt entscheiden eine Klage des beschedenen Hans Muller von Veringendorf, Pfleger des heiligen Michael dortselbst, und seines Fürsprechers Hans Sayler gegen Paul Mathis, Bürger zu Veringen, dessen Fürsprecher Frisch Eberlin ist, über die von der verstorbenen Anna Luz mit je 1 Viertel Korn und Mühlkorn aus ihrer Gerechtigkeit an der Mühle zu Veringenstadt gestifteten Jahrzeit so, daß Paul Mathis, an den diese Gerechtigkeit nun gefallen ist, jährlich je 1 Viertel Korn und Mühlkorn der St. Michaelspflege zu entrichten hat. Hans Muller bittet um eine besiegelte Urkunde über das ergangene Urteil

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view