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Johann, Schultheiß zu Colmar, Ritter, bestätigt, dass vor seinem Gericht Johanna von Thorberg ("Dor-"), Witwe Johanns von Hattstatt, Ritters und Bürgers zu Colmar, durch die Hand ihres Vogtes Konrad von Wittenheim, Ritter, auf das Erbe ihres Mannes zugunsten ihres Schwagers Georg von Hattstatt, Bürgers zu Colmar, verzichtet hat. Ihr Widdum fällt nach ihrem Tod ebenfalls an ihren Schwager, nicht dagegen ihre väterliche Aussteuer und etwaige Ansprüche an das "geslehe" in Ensisheim. Georg von Hattstatt verspricht dafür, die Schulden Johanns von Hattstatt zu bezahlen. Zeugen: die Ritter Werner von Hattstatt gen. der gute Mann, Konrad von Wittenheim, Johann von Nortgassen, Berthold von Engersheim, Conzmann von Aufen ("Ufhein"), Heinrich von Mörsberg, Diebold Betscheler Siegler: Aussteller

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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