Karl [Eugen] Hzg. von Württemberg und die Brüder Friedrich Wilhelm und Johann Ludwig Freidrich von Liebenstein vereinbaren - mit Einwilligung ihres Agnaten Philipp Friedrich [II.] von Liebenstein zu Jebenhausen - den Verkauf der liebensteinischen Güter, Rechte und Gefälle in Eschenbach, Schlat und Lotenberg, ferner von Untertanen in Bissingen, Großeislingen und Altbach, sowie den Tausch von Jagdbezirken. Als Verkaufsgründe werden Streitigkeiten der Kontrahenten u.a. um die zum württ. Klosteramt Adelberg gehörigen Untertanen in Eschenbach und kirchliche Rechte in Lotenberg, tätliche Auseinandersetzungen im Jahr 1773 und ein 1774 begonnener Mandatsprozess vor dem Reichskammergericht [in Wetzlar] genannt. Die Verkäufer und ihr mittlerweile verstorbener Bruder Karl Friedrich von Liebenstein haben die genannten Eigentumstitel dem Käufer "endlich im Jahr 1784" aufgetragen, worauf der eine besondere hzgl. Deputation mit folgenden Räten berief: Kammerprokurator Ludwig Eberhard Fischer, Konsistorialdirektor [Adolf Karl Maximilian] Ruoff, Kirchenkastenadvokat Eberhard Friedrich Georgii, Rentkammerexpeditionsrat Johann Eberhard Wächter und Kirchenexpeditionsrat Christian Gotthold Knapp; diese haben verschiedene Male in Göppingen mit den Verkäufern konferiert und den Kontrakt abgeschlossen. Es folgen nähere Einzelheiten bezüglich der verkauften Güter, Rechte und Gefälle. Die Herren von Liebenstein verzichten auf weitere Versuche zur Wiedererlangung der vor einem Jahrhundert an Württemberg verkauften Güter und Gefälle in Liebenstein, Neckarwestheim (Kaltenwestheim) und Ottmarsheim. Der Kaufpreis beträgt 60 000 fl in der Währung des Schwäbischen Kreises, nebst 900 fl Schlüsselgeld für die Ehefrau [Augusta Isabella geb. von Werneck] des Friedrich Wilhelm von Liebenstein, dazu kommt eine Leibrente von jährlich 1200 fl für Friedrich Wilhelm - alternativ eine standesgemäße Bedienstung -, sowie ggf. ein Wittumgehalt für [Augusta Isabella] von jährlich 500 fl. Hzg. Karl [Eugen] gesteht dem Friedrich Wilhelm seine vorige Anciennität unter den hzgl. Kammerherren wieder zu und verspricht, dessen beim Kapregiment angestellten Sohn [Karl Friedrich Ludwig] bei nächster Gelegenheit zum Offizier zu befördern. Der bisherige liebensteinische Jäger Schwarzmann in Eschenbach behält seine Stelle, der liebensteinische Bedienstete Laubengaier die Anwartschaft auf die Mesnerstelle in Lotenberg. Es folgen nähere Zahlungsmodalitäten. Philipp Friedrich [II.] von Liebenstein überlasst dem Haus Württemberg seine hohen und niederen Jagdrechte auf den Markungen von Eschenbach Heiningen, Holzheim, Schlat und St. Gotthardt sowie im sog. Rüderholz zwischen Bezgenriet und Heiningen; er erhält dafür die Jagdgerechtigkeit in einem Teil der Bezgenrieter Hut im Kirchheimer Oberforst und die "primitive" Jagd auf dem größten Teil der Markung Iltishof (Hof Iltishaußen). Sämtliche forstlichen Jurisdiktionsrechte behält Württemberg für sich; die Rechte der württ. Untertanen in dem eingeräumten Gebiet dürfen nicht berührt werden; insbesondere die Kommune Sparwiesen behält ihr 1699 erworbenes Recht, den Wald Schonhölz frei zu nutzen. Die Nacheile wird geregelt. Weitere Vertragsbedingungen betreffen das Haus der Freiherren samt Scheuer in Lauffen; den Jebenhausener Kaplaneimeier in Holzheim; die Zulassung eines Sohnes des Amtsvogts [Johann Matthäus] Veiel in Jebenhausen zum Landesexamen; die zwischen den Pfarreien Lotenberg und Jebenhausen strittigen Parochialrechte auf dem Iltishof; den Weg von Jebenhausen über die Heininger Güter nach dem Iltishof; die Übergabeformalitäten; die Trennung der seit 1767 zusammengelegten milden Stiftungen von Jebenhausen, Lotenberg und Schlat. Ankündigungen von vier Ausfertigungen mit Unterschriften und Siegeln der hzgl. Bevollmächtigten und der Herren Philipp Friedrich [II.] und Friedrich Wilhelm auch im Namen des Johann Ludwig Friedrich von Liebenstein.