Verwaltungsstelle Unterjesingen; Allgemeines
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A 201/569
A 201 Hauptaktei
A 201 Hauptaktei >> Allgemeine Verwaltung >> Besondere Dienststellen der allgemeinen Verwaltung >> Geschäftsstellen in den Teilorten
1971-2007
Enthält u.a.:
- Farbschmierereien in Unterjesingen im Juli 1992, unter anderem 2 Hakenkreuze, "Sieg Heil" und "Ausländer raus"
- Schriftwechsel betr. Ortsbildsatzung für den Ortskern Unterjesingen, unter anderem Exemplar der Satzung zur Gestaltung und Erhaltung des historischen Straßenbildes für den Ortskern von Unterjesingen vom 13.07.1992.
- Beschwerdeschreiben vom 15. September 1996 an den Tübinger Oberbürgermeister Dr. Schmid von der Initiative gegen Lärmbelästigung durch die Ortsdurchfahrt B 28.
- Schriftwechsel und Zeitungsartikel betr. übermäßige Belastung der B 28, Ortsdurchfahrt Unterjesingen durch Baustellenfahrzeuge.
- Beschluss des Ortschaftsrates Unterjesingen betr. Ammtertalbahn vom 21.04.1999, Stellungnahme vom Stadplanungsamt zum Beschluss des Ortschaftsrates.
Darin:
- Faltblatt Unterjesingen. Wein. Kunst., Verfasser Verwaltungsstelle Unterjesingen, 2007.
- Farbschmierereien in Unterjesingen im Juli 1992, unter anderem 2 Hakenkreuze, "Sieg Heil" und "Ausländer raus"
- Schriftwechsel betr. Ortsbildsatzung für den Ortskern Unterjesingen, unter anderem Exemplar der Satzung zur Gestaltung und Erhaltung des historischen Straßenbildes für den Ortskern von Unterjesingen vom 13.07.1992.
- Beschwerdeschreiben vom 15. September 1996 an den Tübinger Oberbürgermeister Dr. Schmid von der Initiative gegen Lärmbelästigung durch die Ortsdurchfahrt B 28.
- Schriftwechsel und Zeitungsartikel betr. übermäßige Belastung der B 28, Ortsdurchfahrt Unterjesingen durch Baustellenfahrzeuge.
- Beschluss des Ortschaftsrates Unterjesingen betr. Ammtertalbahn vom 21.04.1999, Stellungnahme vom Stadplanungsamt zum Beschluss des Ortschaftsrates.
Darin:
- Faltblatt Unterjesingen. Wein. Kunst., Verfasser Verwaltungsstelle Unterjesingen, 2007.
Hauptamt
1 Faszikel
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.04.2025, 08:35 MESZ