Vor Dirick Delsscher, Märkischen Richter zu Bouckum, verspricht Hinrich Knippinck zum Grymberge, Sohn des + Gerhart Kn. und der Dorothea Sobbe, dem Jorien v. Boenen, Drosten zu Wetter, und Joh. v. Viermunde ther Bladerenhorst Schadloshaltung, weil sie sich gegenüber seiner Schwester Anna für die Erfüllung zweier Erbrecesse verbürgt hatten: Anna erhält in drei Raten insgesamt 3000 oberländische Goldgulden sowie dieselbe Aussteuer wie die Gemahlin des Ernst v. Bodelswingen, Drosten zu Luynen, ferner einen Jungfern- oder Frauenwagen mit einer übergezogenen Wollendecke und Verzinsung der von dem + Aleff v. Bodelswingen, Domherrn v. Münster, herkommenden 100 Goldgulden mit 15 Gulden. Standgenossen und Gerichtsleute: Matheus v. der Hernbeck, Hinrich Keilman, des Gerichts geschworener Schreiber und Frohne, Joh. v. Huysen, Bernhardt v. Braetbeck, Gerhardt Grotevaeder.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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