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Unterbringung der Landgräfin Auguste Philippine im Stift Gandersheim
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D 4 Großherzoglich-Hessisches Hausarchiv: Großherzogliches Haus
Großherzoglich-Hessisches Hausarchiv: Großherzogliches Haus >> 14 Die Töchter Landgraf Georgs II. >> 14.10 Auguste Philippine (Darmstadt 29.12.1643 - Gotha 4.2.1672)
(1649), 1659, 1665-1667, 1670-1671
Enthält u.a.: Verhandlungen zur Unterbringung der Landgräfin Auguste Philippine im Stift Quedlinburg; Vakanz einer Stelle zu Quedlinburg nach der Verheiratung der Wilhelmine v. Nassau, 1659
Enthält u.a.: Bericht über das Stift Gandersheim und die Modalitäten zur Aufnahme in das Stift
Enthält u.a.: Instruktionen des Landgrafen Ludwig VI. für die Sendung des Oberforst- und Jägermeisters Ludwig Henrich v. Bobenhausen nach Gandersheim
Enthält u.a.: Berichte des Heinrich Hermann v. Oeynhausen über seine Verhandlungen zu Wolfenbüttel und Goslar
Enthält u.a.: Korrespondenz Ludwigs VI. mit dem Sitftssyndikus Anastasius Bubner und der Äbtissin Dorothea Hedwig zu Gandersheim
Enthält u.a.: Erklärung zur Einsetzung einer Äbtissin zu Gandersheim 1649 (Abschrift)
Sachakte
Vermerke: Deskriptoren: Auguste Philippine (Hessen-Darmstadt, Landgräfin, 1643-1672)
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.