Die Brüder Wilhelm, Ritter, und Ludwig von Wernau belehnen Büchels Lenhart zu Pfauhausen mit 7,5 Jauchert Acker unter gen. Bedingungen (Abgabe eines Drittels der Frucht an die Junker, Lösungsrecht seitens des Lehensherrn u.a.). Für diesen als Erblehen ausgegebenen Acker soll Lenhart 22,5 Pfund 3,5 Schilling 3 Heller entrichten, zahlbar in jährlichen Raten von 2 Pfund Heller. Der Acker gehört von jetzt an als Bestandteil zu dem Gut, Haus und Hof, welche die von Wernau schon früher an Lenhart verliehen hatten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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