Bestellung des Jacob von Randwyck zu Beeck, Burggraf des Reiches zu Nijmegen, Präsident der Staaten des Fürstentums Geldern und der Grafschaft Zutphen (er starb noch während des Verfahrens, wurde in der Vormundschaftsurkunde aber mit genannt) und des Adrian Freiherr von Linden, Oberamtmann der Stadt Grave und des Landes Kuijk, zu Mitvormündern der 6 Kinder des Friedrich Wilhelm Quadt zu Wickrath und Schwanenberg zusammen mit der Mutter, O. W. von Heiden. Die Kinder sind Ermgard Maria Charlotte Henriette, Wilhelm Otto Friedrich, Louisa Sophia, Florentina Theodora, Charlotte Dorothea, Cornelia Mariana Albertina. Da der Vater reichsunmittelbar war, wird die Bestätigung durch das RKG gesucht. Dieses untersucht die von den Vormündern zu stellende Kaution. Die Vormünder müssen den Vormundschaftseid leisten, die Mutter zudem auf die weiblichen Vorrechte, insbesondere das einer 2. Ehe, verzichten.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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