Heinrich Truchsess von Waldburg, Herr zu Wolfegg, Waldsee etc., kaiserlicher Rat, beurkundet, dass sich Jakob Heggelbach zu Erbisreute (Herbisreuthin), ehelicher Sohn des bereits verstorbenen Matthias (Theuß) Heggelbach und der Agatha Mayerhans, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, die erhalten zu haben er hiermit bestätigt, aus seiner und der Herrschaft Waldburg Leibherrschaft freigekauft hat. Also spricht der Aussteller genannten Jakob von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes samt anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, entbindet ihn von seinem Eid, verspricht auch namens seiner Erben, ihn "bey seinem leben oder nach seinem todt seine erben" von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, stellt ihm frei, von jetzt an "mit seinem leib vnd güettern wie andere freye mentschen [zu] handlen vnd [zu] thun", gewährt ihm freien Zug und erlaubt, dass er von jetzt an bei Herren, Städten "oder vf dem landt" Schutz und Schirm oder Bürgerrecht annimmt und sein "wesen" ordnet, wie und wo er will. Falls Jakob liegende und steuerpflichtige Güter in seinen, des Ausstellers, Herrschaften besitzt oder in Zukunft erwirbt, soll es mit denselben nach der Herrschaft [i.e. Truchsess von Waldburg] Gebrauch gehalten werden. Falls er über kurz oder lang dahin zurückkehren und sich dort niederlassen möchte, muss er erneut sein oder seiner Erben Eigenmann werden oder aber sich mit ihnen deswegen vergleichen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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