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Bestimmungen über die Befugnisse und Pflichten der Militär- und Zivilbehörden zur Aufrechterhaltung der Ordnung
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Rep. 2A Regierung Potsdam - Akten >> Rep. 2A Regierung Potsdam - Abteilung I Präsidialabteilung - Polizei- und politische Angelegenheiten >> Politische Polizei >> Befugnisse und Pflichten der Militär- und Zivilbehörden zur Aufrechterhaltung der Ordnung
1813-1922
Enthält u. a.: Druckschriften: "Instruction für die Wachen in Hinsicht der von ihnen vorzunehmenden Verhaftungen", Berlin 1844. - "Instruction für die Wachen in Hinsicht der von ihnen vorzunehmenden vorläufigen Ergreifungen und förmlichen Verhaftungen", Berlin 1850. - "Instruction für den Waffengebrauch des Militärs und über die Mitwirkung desselben zur Unterdrückung innerer Unruhen", Berlin 1851. - "Vorschrift über den Waffengebrauch des Militärs und seine Mitwirkung zur Unterdrückung innerer Unruhen vom 19. März 1914", Berlin 1914. - "Vorbereitende Maßnahmen von Kommandobehörden und Truppe-Truppenverwendung", Aug. 1921. - "Die rechtlichen Voraussetzungen zum Einschreiten der Wehrmacht", Entwurf, Sept. 1921.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.