Bödigheim - Schulordnung und Aufsicht Aufnahme von Kindern, Beurlaubung, Austritt, Entlassung, Ausweisung und Ausschluß, Überwachung des Schulbesuchs und Durchführung des Schulzwangs, Bestrafung der Schulversäumnisse, Handhabung der Schulzucht, Verhalten der Schüler in und außerhalb der Schule, Vollzug der Schule und gerichtlichen Strafen, ebenso die Unterbringung verwahrloster Jugendlicher in Zwangserziehung

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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