Die Markgrafen Karl und Bernhard verpflichten sich, ihrem Bruder Georg gegen freiwillige Überlassung seines ihm vom Vater zugewiesenen Landesanteils jährlich in zwei Fristen 1.000 fl. solange zu zahlen, bis er ein Bistum erhalten hat. Stirbt einer der beiden Brüder ohne Leibeserben, ehe Markgraf Georg die hohe Weihe empfangen hat, soll derselbe succedieren mit Ausschluß jedoch des Schlosses, der Burg und der Stadt Baden, deren Kirchspiel und der Kastenvogtei Beuren, die der älteren Linie verbleiben sollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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