Gobel Slitart der Junge, Johann Slitart, sein Bruder, Johann von Rheinbach (Reym-), Gobel, Sohn des Gobelin Cleynarnoltz, Waldmair Oyl, Waldmair, Sohn des Johann Gysen, Johann Milde und Peter Keuerbec, [alle] Bürger zu Bonn, bekunden: Zwischen Wilhelm von Kirberg (-berch), Dekan, und Kapitel der Kirche St. Cassius zu Bonn einer- und ihnen anderseits war Zwist entstanden. Dekan und Kapitel beklagten sich über Gewalt und Übergriffe, die sie, die Aussteller, rechtswidrig und unwissentlich gegen jene durch Abbruch von Wänden und Unterschlägen hinter deren Höfen und Wohnungen zu Bonn verübt haben sollen. Nunmehr sind sie miteinander ausgesöhnt wie folgt: Sie, die Bürger, sollen die Aufhebung der beiden Interdikte in Bonn auf ihre Kosten erwirken. Sie sollen die abgerissenen Bauteile wiederherstellen. Wenn Dekan und Kapitel dies wollen, sollen sie in der Kirche St. Cassius erklären, die verübte Gewalt sei ihnen leid, um Vergebung bitten, Wiederholung ausschließen und sich zu Dienst erbieten. Man soll eine Kerze von 25 Pfund Wachs am Cassiustag [10. Oktober] vor das Heiltum zu den anderen Kerzen aufstellen. Sie sollen 200 Gulden dem Kapitel für Kosten und Schäden desselben zahlen, jedoch sollen 100 nur auf Weisung Winands von Esch, Domkanonikers zu Köln, zu bezahlen sein. Vom ersten Sonntag nach Cassiustag [17. Oktober] an sollen sie sich 2 Monate lang aus Bonn entfernen, mindestens 1 Meile weit, jedoch kann Winand ihnen den 2. Monat erlassen. Sie geloben unter Strafe von 400 Gulden, die Sühne und Scheidung einzuhalten. Wer von ihnen zuwiderhandelt, ist dieser Strafe verfallen, aber die Sühne ist nichtsdestoweniger unverbrüchlich einzuhalten. Heynze Girkin, Johann Soite, Heinrich von Stolzenberg und Gerlach vame Ratputze, die derzeit außer Landes und hieran beteiligt sind, sollen binnen einem Monat nach ihrer Rückkehr die vorgenannten Pflichten erfüllen, soweit sie dessen dann noch schuldig sind. Dafür sollen alle Aussteller unter der genannten Strafe verbunden sein; und die vier sollen unter derselben Strafe verbunden sein, die Sühne zu beobachten. - Die Aussteller bitten die Bürgermeister, Schöffen und Rat der Stadt Bonn, für sie zu siegeln. Diese kündigen das Stadtsiegel an. ... gegeven ... 1367 des andern dagis na palm dage de dis iairs is der zweylfte dach in dem Aprille.