Domdekan und -kapitel und die zur Regierung des Stifts Münster Verordneten bekunden, daß die Herrschaft Borculo (Borckelo) nach dem Tode von Frau Maria, geborenen von Hoya und Bruchhausen, Witwe zu Bronckhorst, an das Stift Münster heimgefallen ist. Da die Aussteller jedoch gezwungen sind, gegen andere Interessen an Borculo vor dem Reichskammergericht einen Prozeß zu führen, dessen Kosten aus den Tafelgütern des Stifts bisher bestritten worden sind, sind sie übereingekommen, die Einkünfte und Nutzungen der Herrschaft zukünftig ausschließlich - ausgenommen Kosten zum Unterhalt der Amtsdiener und zur Verwahrung und Verteidigung Borculos - zur Befreiung und Einlösung der belasteten und versetzten Tafelgüter zu verwenden. Siegelankündigung der Aussteller.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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