Der Kleriker der Diözese Konstanz und kaiserliche Sekretär Berthold Locher von Ehingen [Alb-Donau-Kreis] bekennt, dass ihn Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm als Inhaber des Patronatsrechts auf Fürsprache Kaiser Maximilians I. dem Bischof in Konstanz als Kaplan für die durch den Tod des bisherigen Inhabers, des Priesters Matthias Fischer ("Vischer"), vakante Kaplanei an dem von dem verstorbenen Ulmer Bürger Johann Neer gestifteten Altar im Ulmer Münster präsentiert haben. Da er derzeit noch nicht Priester ist, verpflichtet er sich gegenüber Bürgermeister und Rat in Gegenwart des öffentlichen Notars und Schreibers zu Ulm Augustin Wagenrieder, der dies auch beurkundet, und der hinzugebetenen Zeugen, sich innerhalb von drei Jahren zum Priester weihen zu lassen und danach die Pfründe persönlich innezuhaben. In der Zwischenzeit können Bürgermeister und Rat die der Pfründe zustehenden jährlichen Einkünfte einziehen und davon einen Priester anstellen, der die Kaplanei bis zu seiner Priesterweihe versieht. Was danach von den Einkünften noch übrig ist, soll zur Instandhaltung des Pfründehauses und zur Pflege von deren Ornat verwendet werden. Sollte er innerhalb der drei Jahre sich nicht zum Priester weihen lassen, dann fällt die Kaplanei automatisch an Bürgermeister und Rat zurück und kann von diesen neu vergeben werden, ohne dass er dagegen Einspruch erheben darf. In diesem Fall können die von ihm bevollmächtigten Prokuratoren, die Pfarrkirchenbaupfleger in Ulm, die Pfründe Bürgermeister und Rat, dem Bischof von Konstanz oder dessen Generalvikar resignieren.