Kaiser Ludwig bestätigt Kuno von Falkenstein, genannt von Ramstein, und dessen Brüdern, Berthold, Konrad und Erkenger von Falkenstein, die Schenkung der Lehen im Dorf Fluorn-Winzeln (Wyntzagel) mit Zubehör, die von ihm und dem Reich zu Lehen gehen, die ihnen Werner von Zimmern mit seiner Einwilligung gemacht hat, sofern er ohne leibliche Erben sterben sollte, und erklärt, dass sie diese Lehen mit allen Nutzungen, Rechten und Ehren nach dem Tode Werners als rechtes Lehen besitzen sollen in der gleichen Weise wie ihr jetziger Inhaber.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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