Gerit Koyp und seine Ehefrau Gertrud Wassynx bekunden, dass ihnen die Testamentsexekutoren des + Propstes Wessel Hotman die 100 Gulden ausgezahlt haben, die Wessel in seinem Testament ihrer Tochter Deliana vermacht hatte. Desgleichen haben die Exekutoren ihnen alles übergeben, was in der Urkunde von 1529 März 2 [s. Regest unter Xanten, Viktorstift, Akten Nr. 11 w], woran die vorliegende Urkunde transfigiert ist, angeführt ist. Sie sagen diese dessen quitt. Sie sollen die 100 Gulden für Deliana anlegen. Deliana soll diese 100 Gulden vorweg behalten, ohne dass sie ihrer elterlichen Hinterlassenschaft zugerechnet werden. - Gerit kündigt sein Siegel für seine Ehefrau mit an. Geschiet 1530 op den vyffindtwyntichsten dach des maents Iunii.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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