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Akte betreffend das Schuldenwesen der Grafschaft Lützelstein.
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 71 Bü 1634
A 71 I Bü 61
Archiv Pfalz, Laden B, Fasc. 3
Regierungsakten >> Herzog Ludwig von Württemberg >> Pfalz-Lützelsteinische Kuratelakten >> Akten
1588-1593
Enthält:
"Nachdem Pfalzgraf Georg Hanns von Lützelstein durch übele Wirttschafft und unbesonnene Händel sich in eine Schuldenlast von 220.000 Gulden gesteckt und die schrifftlich und mündliche Vorstellungen und Rathschläge seines Tochtermanns Herzog Ludwigs von Württemberg fruchtlos geblieben, von ihme vielmehr immer neue Schulden contrahirt, und zu Veräusserung der Herrschaft Veldenz Einleitungen gemacht worden, so wurde von sämtlichen pfälzischen Agnaten unter dem Beitritt Herzog Ludwigs im November 1589 zu Heilbronn eine Conferenz veranstaltet und darauf angetragen, daß Pfalzgraf Georg Hanns die Grafschafft Lützelstein an seinen ältesten Sohn Pfalzgrafen Georg Gustav abtretten, und zu successiven Abzahlung der Schulden Anordnungen getroffen werden sollten, wo jedoch Pfalzgraf Georg Hanns hierzu nicht zu disponiren war, und bei dem kaiserlichen Hof wenigstens des vorhabenden Verkauffs der Grafschafft Lützelstein an den Herzog von Parma ein Mandatum de non alienando extrahirt wurde." (Zusammenfassung der Geschehnisse durch Regierungsrat Christian Heinrich von Günzler)