König Maximilian und sein Sohn Philipp an ihre Beamten in Brabant, Flandern und Mons [Hennegau]: Auf Bitten [Philipps], Herrn von Ravenstein, verlängern sie diesem hiermit die am 27. Oktober ablaufende Frist zur Begleichung ihrer Forderungen aus den ihm nach dem Tod seines Vaters [Adolf], Herrn von Ravenstein, und vonseiten seiner Frau, Françoise von Luxemburg, zugefallenen Gütern und Herrschaften um ein halbes Jahr. Die Beamten sollen ihn nicht an der Nutzung hindern, aber für die vollständige Erfüllung aller Verpflichtungen Sorge tragen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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