Das Hofgericht zu Rottweil beurkundet, dass Gräfin Elisabeth von Württemberg unter Beihilfe des Graf Georg von Werdenberg-Heiligenberg gegenüber ihrem Bruder Eberhard in die Hand des Landhofmeisters Freiherrn Werner von Zimmern auf jegliche Erbschaft verzichtet habe unter der Bedingung, dass ihr Bruder sie mit geziemendem Heiratgut ausstatte oder, wenn er vor ihrer Verheiratung sterbe, dass dessen Erben ihr ein solches von 32 000 fl. zuweisen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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