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Miszellaneen: 1.) Die hiesige Wachtmeisterei-Bestellung durch den Schlosser Johann Georg Andreas Lanz, welcher dem alten Wachtmeister Saur beigeordnet und ihm dabei die Almosen-Verteilung unter dem Tor anvertraut und deswegen eine herrschaftliche Ordnung unter Nr. 8.32 am Tor angeschlagen, er auch endlich nach dem Tod des Saur zu dieser Stelle gezogen, instruiert und verpflichtet worden; 2.) eine von Hans Jörg Heinold und dem Torschließer Hans Michel Sonntag angezettelte Verleumdung gegen den neuen Wachtmeister Lanz, weswegen jener mit 10 Gulden gestraft, dieser aber seinen Dienst verloren und an dessen Stelle Schlosser Stumpf genommen und nach einer gehaltenen Probezeit hierzu verpflichtet worden; 3.) das leichtsinnige Aufführen des Stumpfs, weswegen ihm die Kassation (Dienstentsetzung) wiederum nahegestanden, zumal andere, nämlich Drechsler Eberlein und Tal-Schneider Huber gelegentlich seines am Tor erkauften Hauses, dieses Dienstlein gewünscht und gesucht haben, laut Nr. 30 und Nr. 33.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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