Herzog Albrecht von Bayern befreit auf Bitten von Kloster Gotteszell die Klosterhofmark Pfelling von den überhöhten Vogtabgaben, stellt das Kloster unter seinen besonderen Schutz und legt die künftig von der Hofmark zu leistenden Vogteiabgaben fest (Getreide auf den Kasten Mitterfels, sechs Brotbauern); S: Herzog Albrecht IV. von Bayern