Suchergebnisse
  • -2 von 336

Kaspar Lang von Winterbach und mit ihm Credenza Marquart, seine Ehefrau, die bis dato niemandem leibeigen gewesen sind, ergeben sich wohlbedacht und ungezwungen der Leibherrschaft des Junkers Wilhelm Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Fortan sollen gedachter Junker, Erbkämmerer des Hochstifts Konstanz und Inhaber des Schlosses Hasenweiler, und dessen Erben sie innehaben, schützen und schirmen wie ihre übrigen leibeigenen Leute, wogegen sie, die Aussteller, geloben, Junker Wilhelm, dessen Erben, Amtleuten und "befelchhabern" getreu, gewärtig und in allen billigen und redlichen Sachen, Geboten und Verboten gehorsam zu sein, ihren Nutzen und Frommen zu befördern und Schaden von ihnen zu wenden nach bestem Vermögen, ohne deren Vorwissen und Bewilligung keinen anderen Schutz- oder Schirmherren zu suchen und alles dasjenige zu "schaffen, das getrewen leibaigen leuten irem leibs vnd aigenthumbs herrn zuthun schuldig vnd verbunden sein", alles gemäß dem Eid, den sie beide "leiblich ... mit gelerten worten" zu Gott geschworen haben.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...