[Bl. 91r-v und Bl. 91a / Hallein 50f.]. 1428, Mittwoch nach Laurentii [1428 August 11], vor Richter H.F., bekundet Hans von Diemerstein für sich und seine Erben, Ulrich von Mentz und seinen Erben 6 fl. zu guter Rechnung binnen 14 Tagen zu bezahlen, widrigenfalls der Gläubiger an Leib und Gut greifen darf.

Vollständigen Titel anzeigen
Loading...