Suchergebnisse
  • 9 von 1.377

Leonhard Rapp der Ältere [I.] hatte mit Einverständnis des verstorbenen Philipp [I.] von Liebenstein drei Teile vom Iltishof (deß hoves Iltißhausen) seinem Sohn jung Leonhard [II.] übergeben. Nach deren beider rasch erfolgtem Tod hatte jung Leonhards Witwe die drei Viertel des Hofes zu Erblehen erhalten. Auf Bitten von [jung] Leonhards Mutter und deren Geschwistern und Verwandten hat die Räppische freundtschafft verhandelt, und die Parteien haben sich darauf geeinigt, dass Jörg Hederlin genannt alltvatter, der Vater von [jung Leonhards] Witwe und Schultheiß in Eschenbach, zum curator legitimus eingesetzt und seine Tochter mit einem vermöge gesonderten Vetrags vom 11. August 1589 festgelegten Gedinge von den drei Hofvierteln wider abgezogen wird; [jung] Leonhards Bruder Michael [Michel I.] Rapp hat sich bereiterklärt, die herrschaftlichen Gefälle auf sich zu nehmen. Während dieser Auseinandersetzung ist die bestanndt zeitt uff der Rappen seitten verflossen gewest, und deswegen sowohl, als auch wegen weiterer dem Vergehen der Felonie nechst verwandter Vorfälle hat die Herrschaft die undanckhbare, streittende und widersinnische, auch sich dem Lehenherrnn widersetzende und ungehorsame frettende [quälenden] erben des Lehens enthoben. Doch auf beharrliche Fürbitte gibt der von Gott angeborene und rechte natürliche Lehenherr Raban [III.] dem Michael Rapp drey thail hovegutts Iltißhausen mit Haus, Hof, Scheunen, Hofraiten, Gärten, Äckern, Wiesen, Gehölz und Wäldern zu Erblehen, wie es mit Anstößern im Lagerbuch ausgeführt steht. Es folgen Auflagen für Michael Rapp; ausführliche Vorschriften zur Bewirtschaftung des Guts; die Gefälle und Lasten: 12 lb 7ß 6h, je 16 sch 7 si Dinkel und Hafer, 2¼ Fastnachthennen, 9 Herbsthühner, 225 Eier, 13 Käse, als Weglöse und Handlohn je 60 fl in Gold, schließlich eine Weinfahrt ins Neckar- oder Remstal oder 1 fl zu zahlen. Dem allem nachzukommen hat Michael Rapp im Beisein des Schultheißen Jörg Hederlin, von dessen güeckhel und Eschenbacher Gerichtsverwandten Jörg, des Schultheißen Hans Wagner aus Jebenhausen und des Gastgeben und Gerichtsverwandten Jeremia Deschler aus Jebenhausen gelobt. Die alte Bestandsurkunde ist hiermit aufgehoben. Ankündigung zweier gleichlautender Ausfertigungen mit Siegel des Raban [III.] von Liebenstein; der Meier Michael Rapp hat den rechtsgelehrten Herrn Anastasium Demlern, Bürger und advocatum extraordinaruim in Ulm gebeten, sein Siegel anzuhängen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...