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Kirchengemeinde Uentrop (Bestand)
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Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.09. Kirchenkreis Hamm
1575 - 1939
Bestandsbeschreibung: Vorwort Gemeindegeschichte Die Kirche zu Uentrop wurde während der Amtszeit des Bischofs Siegfried von Münster (1022-1032) von den beiden edlen Damen Reinmod und Vrederuna gemeinsam mit sechs weiteren Kirchen erbaut und von genanntem Bischof eingeweiht. In der Urkunde, die von der Gründung der Kirchen berichtet, wird der Kirche zu Uentrop nicht nur der rechts der Lippe gelegene Teil (heute: Lütke-Uentrop), sondern auch die Münsteraner Besitzung links der Lippe nämlich die Dörfer Uentrop, Haaren und Schmehausen als Pfarrbezirk zugewiesen. Vor der Gründung der Kirche war Uentrop kirchlich eine Filiale von Beckum. So unterstand die Kirchengemeinde also von Beginn an bis zur Reformation dem Bischof von Münster. Der Besitz an der Kirche von Uentrop geht jedoch laut Schenkungsurkunde aus dem Jahr 1197 an das Zisterzienserkloster Marienfeld über, dem dieser schon wenige Jahre später von Graf Adolph III. von der Mark streitig gemacht wird. Im Jahr 1203 verzichtet der Abt von Marienfeld daher auf seine Rechte an der Kirche zugunsten der Grafen von der Mark. Nur die Bauernschaft Lütke-Uentrop untersteht besitzrechtlich auch weiterhin dem Bischof von Münster. Nach dem Tod des letzten Herzog von Jülich-Kleve-Mark 1609 und dem darauf folgenden jülich-klevischen Erbfolgestreit gelangt die Grafschaft Mark und damit auch Uentrop zuerst 1614 unter die Verwaltung und seit 1666 vollständig unter die Herrschaft des Kurfürstentums Brandenburg. Abgesehen von der von 1806 bis 1813 dauernden französischen Besatzung und der Zugehörigkeit zum Großherzogtum Berg seit 1808 blieb Uentrop bis 1947 preußisch. Um das Jahr 1600 nahm die Reformation Einzug in Uentrop. Während die Bauernschaft von Lütke-Uentrop zum Großteil katholisch blieb, traten die Dörfer Uentrop, Haaren und Schmehausen zum lutherischen Bekenntnis über. Erstaunlich ist, dass die Katholiken aus Lütke-Uentrop trotzdem teilweise die evangelischen Pfarrer mitwählten, ohne jedoch irgendwelche Patronatsrechte zu besitzen. In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass auch die Häuser Haaren, Uentrop und Heidemühle, die jeweils eine Virilstimme bei der Pfarrerwahl besaßen, kein Patronatsrechte an der Kirche zu Uentrop hatten. Im Jahr 1630 kam der reformierte Pfarrer Pfarrer Hermann Pighius, dessen Bekenntnisstand den Einwohnern von Uentrop jedoch unbekannt war, in die Kirchengemeinde. Während ein Großteil der Gemeinde dem Pfarrer folgte und ebenfalls zum reformierten Bekenntnis wechselte, hielten sich diejenigen, die lutherisch geblieben waren, von da an bis zur Union 1825 an die lutherischen Kirchen in Dinker und Mark. Auf die Initiative des Pfarrers Carl Busch aus Dinker hin, verfasste er März 1825 gemeinsam mit Pfarrer Johann Ludwig Gottfried Neuhaus einen Aufruf an die Gemeindeglieder, sich an beiden Orten ?zu einem gemeinschaftlichen Bekenntnis Jesu, in dem Unterrichte, und in der Kirche? zu vereinen. Am 29. Mai und 19. Juni 1825 kamen die Gemeindeglieder der Aufforderung ihrer Pfarrer nach und unterschrieben die Unionsurkunde. Mit dem eben genannten Johann Ludwig Gottfried Neuhaus, sowie seinem Vater Johann Heinrich Ludwig Neuhaus und seinem Sohn Friedrich Franz Neuhaus hatten drei Generationen der Familie 120 Jahre in Folge (1774-1894) die Pfarrstelle in Uentrop inne. In den 1930er Jahren hatte die Kirchengemeinde Uentrop mit Friedrich Schwarze einen Pfarrer der Bekennenden Kirche. Nachdem jedoch am 23. Juli 1933 bei der Presbyteriumswahl die Liste der Deutschen Christen gewählt worden war, sah Pfarrer Schwarze für sich keine Zukunft mehr in der Gemeinde. In seinem Einspruchsschreiben gegen die Wahl vom 25. Juli 1933, dass er an den Wahlkommissar in Münster richtete, begründete er die Unrechtmäßigkeit der Wahl damit, dass eine Gemeindevertretung erst ein halbes Jahr vorher gewählt und feierlich eingeführt worden sei, sich der Wahlgang laut Wahlordnung für die Rheinisch-Westfälische Kirche über einen längeren Zeitraum erstrecken müsse (nicht wie in diesem Fall nur über acht Tage) und vor allem, dass der Wahlkampf in der Gemeinde mit politischen Mitteln bis hin zum Parteizwang geführt worden sei. Aufgrund dieser Argumente kam Pfarrer Schwarze zu folgendem Fazit: ?... eine Gemeindevertretung, die nur aus einer politischen Bewegung entstanden ist, und die nun nicht mehr frei nach ihrem Gewissen das Wohl der Gemeinde versieht, sondern der Berliner Reichsleitung unterstellt ist, kann ich sowohl ihrer Entstehung als ihrer inneren Haltung wegen nicht anerkennen und tragen.? Als sein Einspruch abgelehnt wurde, teilte Pfarrer Schwarze am 31. Juli 1933 Wahlkommissar Heyer mit, dass er daraus die Konsequenz ziehe und den Vorsitz des Presbyteriums abgebe sowie die Einführung des neugewählten Gremiums nicht vornehmen werde. Außerdem kündigte er mit folgenden Worten an, die Pfarrstelle baldmöglichst zu verlassen: ?Nachdem das innere Band zwischen dem grösseren Teil der Gemeinde und mir nach einem sonst sehr guten und fruchtbaren Verhältnis tatsächlich gelöst ist, ist die Zerschneidung des äusseren Bandes nur noch eine Frage der Zeit. Ich werde nicht unterlassen, das zu tun, was nötig ist, damit die Gemeinde einen Pfarrer wählen kann, der zu ihr passt.? Mit Schreiben vom 4. Oktober 1934 genehmigte das Konsistorium die Amtsniederlegung Pfarrer Schwarzes und den Wechsel nach Bielefeld. Drei Tage zuvor war bereits dem Kandidaten Dr. Pertz (D.C.) die Verwaltung der Pfarrstelle ab dem 10. Oktober 1934 übertragen worden. Im Jahr 1974 wurde der an der Missionsschule Unterweissach in Württemberg ausgebildete Prediger Manfred Holtmann als Gemeindehelfer eingestellt, der u.a. den Predigtdienst in der Gemeinde versehen sollte. Damit er auch die Amtshandlungen in der Gemeinde vollziehen konnte, wurde 1974 beim Landeskirchenamt die Vokation beantragt. Da jedoch jede Gemeinde unter der Verantwortung eines ordinierten Pfarrers stehen muss, wurde die Pfarrstelle Uentrop zum 1.10.1975 mit der Pfarrstelle der Kirchengemeinde Werries verbunden. Der Pfarrer von Werries war damit Mitglied beider Presbyterien, deren Eigenständigkeit durch diese Verbindung nicht berührt wurde. Zum 1.1.1989, nachdem Pastor Holtmann seinen Dienst in der Gemeinde beendet hatte, wurde die pfarramtliche Verbindung wieder aufgehoben. Ende der 1960er Jahre wurde durch den Grundstücksverkauf an das Chemiewerk Du Pont die Finanzierung der Renovierungs- und Restaurierungsarbeiten an der Uentroper Kirche ermöglicht. Dabei wurden Wand- und Deckenmalereien aus dem späten 15. Jh. und spätgotische aus der Zeit um 1550 freigelegt, die unter anderem von Heinrich von Schagen, Archidiakon der Domkirche Münster, gestiftet worden waren. Die Baudaten der Uentroper Kirche wie sie heute erhalten ist werden wie folgt geschätzt: Turm (11.-12. Jh., romanisch), Chor (um 1470, gotisch), Schiff (etwa 80 Jahre später, gotisch); jüngster Teil Mittelschiff. Geschichte und Bearbeitung des Archivs Im 30jährigen Krieg wurden ?die sämmtlichen Kirchenpapiere? auf Haus Uentrop in Sicherheit gebracht, wo sie jedoch nach einem Blitzeinschlag am 16.8.1679 verbrannten. Daher sind im Archiv der Kirchengemeinde nur vereinzelte Schreiben aus der Zeit vor 1679 enthalten. Mehrere Verzeichnisse der Archivunterlagen sind aus den Jahren 1796-1798 überliefert, als für die Anschaffung eines Archivschranks (von dem übrigens noch eine Zeichnung im Archiv erhalten ist) eine Bestandsaufnahme vorgenommen wurde. 1937 trat der Archivar Dr. Ludwig Koechling an die Kirchengemeinde heran. Nach der Sichtung des Archivs, dem er aufgrund von schon geleisteten Vorarbeiten einen guten Zustand attestierte, bot er der Gemeinde eine vollständige Sichtung und Erfassung der wertvollen Unterlagen an. Wegen sehr starker Inanspruchnahme Koechlings kam es jedoch vorerst nicht dazu, so dass er sein Angebot am 12.8.1945, inzwischen war er von Münster nach Herringen umgezogen, wiederholte. Wahrscheinlich nahm er kurz darauf die Arbeiten am Archiv auf. Durch den Archivpfleger Heinrich Graevinghoff wurde eine überarbeitete Version der Verzeichnung von Koechling im März/April 1989 erstellt. Im November 2001 wurde das Archiv der Kirchengemeinde zur Bearbeitung an das Landeskirchliche Archiv übergeben. Die Verzeichnung, deren Endprodukt mit diesem Findbuch vorliegt, erfolgte von Januar-März 2004. Insgesamt wurden 757 Akteneinheiten (davon 56 Karten und Pläne und 9 Kirchenbücher) aus dem Zeitraum von 1575-1999 verzeichnet. Das älteste erhaltene Stück des Archivs ist ein sogenanntes Annotationsbuch mit Aufzeichnungen des Pfarrers Bernhard von Staden aus der Zeit von 1575-1606 (Nr. 83). Den Schwerpunkt des Archivs bilden die Unterlagen der Vermögensverwaltung und des Haushalts- und Rechnungswesens. Die Rechnungen des Kirchenkasse sind lückenhaft seit dem Rechnungsjahr 1702 und vollständig ab 1768 (Belege ab 1749), die der Armenkasse lückenhaft seit 1699 und vollständig ab 1768 (Belege ab 1759) erhalten. Neben der kirchlichen Armenkasse wurde außerdem ein 1806 von Friedrich Ferdinand von der Recke gestifteter Armenfonds durch die Kirche verwaltet. Besonders hervorzuheben sind außerdem die Protokolle der Klasse Hamm und der Reformierten Märkischen Provinzialsynode (Nr. 79, 80) sowie die Presbyteriumsprotokolle ab 1680 (das Protokollbuch für die Jahre 1839-1879 ist leider nicht erhalten) sowie die Altarbibel von 1650. Die von Archivar Koechling verzeichneten Unterlagen wurden, zum Teil überarbeitet, in dieses Findbuch integriert. Die vorhandenen Signaturen konnten dabei nicht beibehalten werden, sind jedoch als Altsignatur in der Verzeichnung der einzelnen Akten mit aufgeführt. Außerdem befindet sich im Anhang eine Konkordanz der alten und neuen Signaturen. Das Findbuch von Herrn Koechling in der überarbeiteten Form von Heinrich Graevinghoff ist dieser Verzeichnung ebenfalls angehängt. Dabei ist besonders auf die Einzelblattverzeichnung der Akten ?Verhältnisse der Kirchengemeinde? (Altsignaturen: A 1 ? A 3, neue Signaturen: 535-637) hinzuweisen. Bei der Verzeichnung haben die Akten eine fortlaufende Nummer (Signatur) erhalten, die im Findbuch immer ganz links aufgeführt ist. Der Titel der Akte, der den Inhalt beschreibt, wird je nach Bedarf durch Enthält- und Darin-Vermerke erweitert oder näher erläutert. Ganz rechts im Findbuch ist jeweils die Laufzeit der Akte angegeben. Runde Klammern (...) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, eckige Klammern [...] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke. Karten, Pläne und Fotos die in den Akten vorgefunden wurden, wurden dort belassen und sind im Darin-Vermerk aufgeführt. Benutzung des Archivs Für die Benutzung des Archivs gelten die archivrechtlichen Regelungen der EkvW, die im kirchlichen Amtsblatt veröffentlicht sind. Dabei ist besonders zu berücksichtigen, dass sich in den Akten bzgl. des Presbyteriums und des Personals Unterlagen befinden, die personenbezogene Daten enthalten und daher besonderen Fristen unterliegen, die im Einzelfall vor der Benutzung geprüft werden sollten. Falls Unterlagen dieses Archivs als Quellen für Veröffentlichungen herangezogen werden sollten, ist folgende Zitierweise zu verwenden: LkA EKvW 4.154, Nr. ... . Quellen und Literatur Aus dem Archiv der Kirchengemeinde Uentrop: Nr. 8, 10, 24, 82, 100, 101, 176. Kirchliches Amtsblatt der Evangelischen Kirche von Westfalen, 1988, S. 242. Friedrich Franz NEUHAUS, Chronik des Kirchspiels Uentrop, Uentrop 1880. Heinrich GRAEVINGHOFF, Kleine Geschichte des Stadtteils Uentrop, o.O. 1987. Heinrich GRAEVINGHOFF, Das Bauwerk der Evangelischen Kirche zu Uentrop, Uentrop 1996. Bielefeld, März 2004
Form und Inhalt: Vorwort
Gemeindegeschichte
Die Kirche zu Uentrop wurde während der Amtszeit des Bischofs Siegfried von Münster (1022-1032) von den beiden edlen Damen Reinmod und Vrederuna gemeinsam mit sechs weiteren Kirchen erbaut und von genanntem Bischof eingeweiht. In der Urkunde, die von der Gründung der Kirchen berichtet, wird der Kirche zu Uentrop nicht nur der rechts der Lippe gelegene Teil (heute: Lütke-Uentrop), sondern auch die Münsteraner Besitzung links der Lippe nämlich die Dörfer Uentrop, Haaren und Schmehausen als Pfarrbezirk zugewiesen.
Vor der Gründung der Kirche war Uentrop kirchlich eine Filiale von Beckum. So unterstand die Kirchengemeinde also von Beginn an bis zur Reformation dem Bischof von Münster.
Der Besitz an der Kirche von Uentrop geht jedoch laut Schenkungsurkunde aus dem Jahr 1197 an das Zisterzienserkloster Marienfeld über, dem dieser schon wenige Jahre später von Graf Adolph III. von der Mark streitig gemacht wird. Im Jahr 1203 verzichtet der Abt von Marienfeld daher auf seine Rechte an der Kirche zugunsten der Grafen von der Mark. Nur die Bauernschaft Lütke-Uentrop untersteht besitzrechtlich auch weiterhin dem Bischof von Münster.
Nach dem Tod des letzten Herzog von Jülich-Kleve-Mark 1609 und dem darauf folgenden jülich-klevischen Erbfolgestreit gelangt die Grafschaft Mark und damit auch Uentrop zuerst 1614 unter die Verwaltung und seit 1666 vollständig unter die Herrschaft des Kurfürstentums Brandenburg.
Abgesehen von der von 1806 bis 1813 dauernden französischen Besatzung und der Zugehörigkeit zum Großherzogtum Berg seit 1808 blieb Uentrop bis 1947 preußisch.
Um das Jahr 1600 nahm die Reformation Einzug in Uentrop. Während die Bauernschaft von Lütke-Uentrop zum Großteil katholisch blieb, traten die Dörfer Uentrop, Haaren und Schmehausen zum lutherischen Bekenntnis über. Erstaunlich ist, dass die Katholiken aus Lütke-Uentrop trotzdem teilweise die evangelischen Pfarrer mitwählten, ohne jedoch irgendwelche Patronatsrechte zu besitzen. In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass auch die Häuser Haaren, Uentrop und Heidemühle, die jeweils eine Virilstimme bei der Pfarrerwahl besaßen, kein Patronatsrechte an der Kirche zu Uentrop hatten.
Im Jahr 1630 kam der reformierte Pfarrer Pfarrer Hermann Pighius, dessen Bekenntnisstand den Einwohnern von Uentrop jedoch unbekannt war, in die Kirchengemeinde. Während ein Großteil der Gemeinde dem Pfarrer folgte und ebenfalls zum reformierten Bekenntnis wechselte, hielten sich diejenigen, die lutherisch geblieben waren, von da an bis zur Union 1825 an die lutherischen Kirchen in Dinker und Mark.
Auf die Initiative des Pfarrers Carl Busch aus Dinker hin, verfasste er März 1825 gemeinsam mit Pfarrer Johann Ludwig Gottfried Neuhaus einen Aufruf an die Gemeindeglieder, sich an beiden Orten ?zu einem gemeinschaftlichen Bekenntnis Jesu, in dem Unterrichte, und in der Kirche? zu vereinen. Am 29. Mai und 19. Juni 1825 kamen die Gemeindeglieder der Aufforderung ihrer Pfarrer nach und unterschrieben die Unionsurkunde.
Mit dem eben genannten Johann Ludwig Gottfried Neuhaus, sowie seinem Vater Johann Heinrich Ludwig Neuhaus und seinem Sohn Friedrich Franz Neuhaus hatten drei Generationen der Familie 120 Jahre in Folge (1774-1894) die Pfarrstelle in Uentrop inne.
In den 1930er Jahren hatte die Kirchengemeinde Uentrop mit Friedrich Schwarze einen Pfarrer der Bekennenden Kirche. Nachdem jedoch am 23. Juli 1933 bei der Presbyteriumswahl die Liste der Deutschen Christen gewählt worden war, sah Pfarrer Schwarze für sich keine Zukunft mehr in der Gemeinde. In seinem Einspruchsschreiben gegen die Wahl vom 25. Juli 1933, dass er an den Wahlkommissar in Münster richtete, begründete er die Unrechtmäßigkeit der Wahl damit, dass eine Gemeindevertretung erst ein halbes Jahr vorher gewählt und feierlich eingeführt worden sei, sich der Wahlgang laut Wahlordnung für die Rheinisch-Westfälische Kirche über einen längeren Zeitraum erstrecken müsse (nicht wie in diesem Fall nur über acht Tage) und vor allem, dass der Wahlkampf in der Gemeinde mit politischen Mitteln bis hin zum Parteizwang geführt worden sei. Aufgrund dieser Argumente kam Pfarrer Schwarze zu folgendem Fazit: ?... eine Gemeindevertretung, die nur aus einer politischen Bewegung entstanden ist, und die nun nicht mehr frei nach ihrem Gewissen das Wohl der Gemeinde versieht, sondern der Berliner Reichsleitung unterstellt ist, kann ich sowohl ihrer Entstehung als ihrer inneren Haltung wegen nicht anerkennen und tragen.? Als sein Einspruch abgelehnt wurde, teilte Pfarrer Schwarze am 31. Juli 1933 Wahlkommissar Heyer mit, dass er daraus die Konsequenz ziehe und den Vorsitz des Presbyteriums abgebe sowie die Einführung des neugewählten Gremiums nicht vornehmen werde. Außerdem kündigte er mit folgenden Worten an, die Pfarrstelle baldmöglichst zu verlassen: ?Nachdem das innere Band zwischen dem grösseren Teil der Gemeinde und mir nach einem sonst sehr guten und fruchtbaren Verhältnis tatsächlich gelöst ist, ist die Zerschneidung des äusseren Bandes nur noch eine Frage der Zeit. Ich werde nicht unterlassen, das zu tun, was nötig ist, damit die Gemeinde einen Pfarrer wählen kann, der zu ihr passt.? Mit Schreiben vom 4. Oktober 1934 genehmigte das Konsistorium die Amtsniederlegung Pfarrer Schwarzes und den Wechsel nach Bielefeld. Drei Tage zuvor war bereits dem Kandidaten Dr. Pertz (D.C.) die Verwaltung der Pfarrstelle ab dem 10. Oktober 1934 übertragen worden.
Im Jahr 1974 wurde der an der Missionsschule Unterweissach in Württemberg ausgebildete Prediger Manfred Holtmann als Gemeindehelfer eingestellt, der u.a. den Predigtdienst in der Gemeinde versehen sollte. Damit er auch die Amtshandlungen in der Gemeinde vollziehen konnte, wurde 1974 beim Landeskirchenamt die Vokation beantragt. Da jedoch jede Gemeinde unter der Verantwortung eines ordinierten Pfarrers stehen muss, wurde die Pfarrstelle Uentrop zum 1.10.1975 mit der Pfarrstelle der Kirchengemeinde Werries verbunden. Der Pfarrer von Werries war damit Mitglied beider Presbyterien, deren Eigenständigkeit durch diese Verbindung nicht berührt wurde. Zum 1.1.1989, nachdem Pastor Holtmann seinen Dienst in der Gemeinde beendet hatte, wurde die pfarramtliche Verbindung wieder aufgehoben.
Ende der 1960er Jahre wurde durch den Grundstücksverkauf an das Chemiewerk Du Pont die Finanzierung der Renovierungs- und Restaurierungsarbeiten an der Uentroper Kirche ermöglicht. Dabei wurden Wand- und Deckenmalereien aus dem späten 15. Jh. und spätgotische aus der Zeit um 1550 freigelegt, die unter anderem von Heinrich von Schagen, Archidiakon der Domkirche Münster, gestiftet worden waren. Die Baudaten der Uentroper Kirche wie sie heute erhalten ist werden wie folgt geschätzt: Turm (11.-12. Jh., romanisch), Chor (um 1470, gotisch), Schiff (etwa 80 Jahre später, gotisch); jüngster Teil Mittelschiff.
Geschichte und Bearbeitung des Archivs
Im 30jährigen Krieg wurden ?die sämmtlichen Kirchenpapiere? auf Haus Uentrop in Sicherheit gebracht, wo sie jedoch nach einem Blitzeinschlag am 16.8.1679 verbrannten. Daher sind im Archiv der Kirchengemeinde nur vereinzelte Schreiben aus der Zeit vor 1679 enthalten.
Mehrere Verzeichnisse der Archivunterlagen sind aus den Jahren 1796-1798 überliefert, als für die Anschaffung eines Archivschranks (von dem übrigens noch eine Zeichnung im Archiv erhalten ist) eine Bestandsaufnahme vorgenommen wurde.
1937 trat der Archivar Dr. Ludwig Koechling an die Kirchengemeinde heran. Nach der Sichtung des Archivs, dem er aufgrund von schon geleisteten Vorarbeiten einen guten Zustand attestierte, bot er der Gemeinde eine vollständige Sichtung und Erfassung der wertvollen Unterlagen an. Wegen sehr starker Inanspruchnahme Koechlings kam es jedoch vorerst nicht dazu, so dass er sein Angebot am 12.8.1945, inzwischen war er von Münster nach Herringen umgezogen, wiederholte. Wahrscheinlich nahm er kurz darauf die Arbeiten am Archiv auf.
Durch den Archivpfleger Heinrich Graevinghoff wurde eine überarbeitete Version der Verzeichnung von Koechling im März/April 1989 erstellt.
Im November 2001 wurde das Archiv der Kirchengemeinde zur Bearbeitung an das Landeskirchliche Archiv übergeben. Die Verzeichnung, deren Endprodukt mit diesem Findbuch vorliegt, erfolgte von Januar-März 2004.
Insgesamt wurden 757 Akteneinheiten (davon 56 Karten und Pläne und 9 Kirchenbücher) aus dem Zeitraum von 1575-1999 verzeichnet. Das älteste erhaltene Stück des Archivs ist ein sogenanntes Annotationsbuch mit Aufzeichnungen des Pfarrers Bernhard von Staden aus der Zeit von 1575-1606 (Nr. 83). Den Schwerpunkt des Archivs bilden die Unterlagen der Vermögensverwaltung und des Haushalts- und Rechnungswesens. Die Rechnungen des Kirchenkasse sind lückenhaft seit dem Rechnungsjahr 1702 und vollständig ab 1768 (Belege ab 1749), die der Armenkasse lückenhaft seit 1699 und vollständig ab 1768 (Belege ab 1759) erhalten. Neben der kirchlichen Armenkasse wurde außerdem ein 1806 von Friedrich Ferdinand von der Recke gestifteter Armenfonds durch die Kirche verwaltet. Besonders hervorzuheben sind außerdem die Protokolle der Klasse Hamm und der Reformierten Märkischen Provinzialsynode (Nr. 79, 80) sowie die Presbyteriumsprotokolle ab 1680 (das Protokollbuch für die Jahre 1839-1879 ist leider nicht erhalten) sowie die Altarbibel von 1650.
Die von Archivar Koechling verzeichneten Unterlagen wurden, zum Teil überarbeitet, in dieses Findbuch integriert. Die vorhandenen Signaturen konnten dabei nicht beibehalten werden, sind jedoch als Altsignatur in der Verzeichnung der einzelnen Akten mit aufgeführt. Außerdem befindet sich im Anhang eine Konkordanz der alten und neuen Signaturen. Das Findbuch von Herrn Koechling in der überarbeiteten Form von Heinrich Graevinghoff ist dieser Verzeichnung ebenfalls angehängt. Dabei ist besonders auf die Einzelblattverzeichnung der Akten ?Verhältnisse der Kirchengemeinde? (Altsignaturen: A 1 ? A 3, neue Signaturen: 535-637) hinzuweisen.
Bei der Verzeichnung haben die Akten eine fortlaufende Nummer (Signatur) erhalten, die im Findbuch immer ganz links aufgeführt ist. Der Titel der Akte, der den Inhalt beschreibt, wird je nach Bedarf durch Enthält- und Darin-Vermerke erweitert oder näher erläutert. Ganz rechts im Findbuch ist jeweils die Laufzeit der Akte angegeben. Runde Klammern (...) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, eckige Klammern [...] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke. Karten, Pläne und Fotos die in den Akten vorgefunden wurden, wurden dort belassen und sind im Darin-Vermerk aufgeführt.
Benutzung des Archivs
Für die Benutzung des Archivs gelten die archivrechtlichen Regelungen der EkvW, die im kirchlichen Amtsblatt veröffentlicht sind. Dabei ist besonders zu berücksichtigen, dass sich in den Akten bzgl. des Presbyteriums und des Personals Unterlagen befinden, die personenbezogene Daten enthalten und daher besonderen Fristen unterliegen, die im Einzelfall vor der Benutzung geprüft werden sollten.
Falls Unterlagen dieses Archivs als Quellen für Veröffentlichungen herangezogen werden sollten, ist folgende Zitierweise zu verwenden: LkA EKvW 4.154, Nr. ... .
Quellen und Literatur
Aus dem Archiv der Kirchengemeinde Uentrop: Nr. 8, 10, 24, 82, 100, 101, 176.
Kirchliches Amtsblatt der Evangelischen Kirche von Westfalen, 1988, S. 242.
Friedrich Franz NEUHAUS, Chronik des Kirchspiels Uentrop, Uentrop 1880.
Heinrich GRAEVINGHOFF, Kleine Geschichte des Stadtteils Uentrop, o.O. 1987.
Heinrich GRAEVINGHOFF, Das Bauwerk der Evangelischen Kirche zu Uentrop, Uentrop 1996.