Johann Paul Schönickels Manufaktur zu Chemnitz und ihm darüber erteiltes Privileg, so danach auf Hermann von der Gathen transferiert worden, 1709-1711, desgleichen wie solches Privileg auf Gathens Erben und Erbnehmer extendiert und was er wegen Anfertigung der sogenannten Toppen oder Caffen [halbwollene Waren, meist mit Leinen und Schafwolle] in Vorschlag gebracht, 1721-1724

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Sächsisches Staatsarchiv
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