Gemeindevorstände von Chursdorf, Burghausen, Böhlitz-Ehrenberg und Barneck als Vertreter der Kirchgemeinde Gundorf (Leipzig), gegen das Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts, wegen Nutzungsrecht an einem Grundstück, das vormals von der Kirchgemeinde genutzt wurde aber durch den Spruch des Schössers von Schkeuditz dem Pfarrlehn zugeschlagen wurde

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Sächsisches Staatsarchiv
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