Papst Sixtus [IV.] erlaubt dem Professen Peter Bauer in Metten, sich einen beliebigen Beichtvater aus dem Säkular- oder Regularklerus zu wählen, jedoch unter Vorbehalt der päpstlichen Reservatfälle und unter Einlegung eines Fasttages an den Freitagen während eines und womöglich des folgenden Jahres. S: Papst Sixtus [IV.]