Änderungen und Ergänzungen zum Grenzurkundenwerk für den Grenzabschnitt "Dreieckmark-Dandlbachmündung" - zweite gemeinsame Überprüfung der Grenzzeichen - gemäß Art. 24 Abs. 3 des Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die gemeinsame Staatsgrenze vom 29.2.1972, genehmigt von der Österreichisch-Deutschen Grenzkommission.l

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv