Otto [Truchsess von Waldburg], Bischof von Augsburg, belehnt Ritter Eberhard von Freyberg zum Eisenberg und Haldenwang mit einem Hof zu Scheppach bei dem Koppenbrunnen, den er von Ulrich Klölin, Bürger und Ratsmitglied zu Lauingen (Laugyngen) gekauft hat, der diesen Hof bisher als Lehen des Hochstifts Augsburg innehatte. Die Gerechtigkeiten des Ausstellers, des Hochstifts Augsburg und anderer Rechteinhaber bleiben davon unbeeinträchtigt, wie es das Lehenrecht des Ausstellers und des Hochstifts Augsburg besagt. Der Belehnte soll dafür dem Aussteller und dem Hochstift Augsburg getreu und gewärtig sein, ihren Nutzen fördern und sie vor Schaden bewahren und auch ansonsten alles tun, was ein Lehenmann seinem Lehenherren von Billigkeits- und Rechtswegen schuldig und pflichtig ist.