Eichmaß des Salzamts zu Köln, 1589-1761; auf kurfürstlichen Befehl gefertigte Maße, 1756-1761; Missbräuche bei der Einführung neuer Salzmüdder, 1722; Verordnung Kurfürst Ernsts von Köln über die Zahlung des Mudtgeldes und Strafen gegen Widerspenstige, 1589; Verordnung Kurfürst Ferdinands betr. die von den kölnischen Bürgern begehrte Freiheit von den Salzamtsgebühren, 1627; Kurfürst Ferdinand weist die Landzöllner an, das Hudt- und Mudtgeld von dem über Land nach Köln gebrachten Salz zu erheben; Anweisung an die Zöllner zu Bonn und Zons, keine Schiffe ohne Salzamtszeichen passieren zu lassen, 1631

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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