Hennich Schüngel, Landdrost in Westfalen des Kölner Erzbischofs und Amtmann zu Balve, tauscht mit dem Propst Johan Sonntag, der Frau Marien Schüngels und dem Konvent zu Oelinghausen Eigenhörige. Nachdem das Kloster den Joist, Sohn des Berndes und der Gerdrud im Hospital zu Oelinghausen, dem erwählten Erzbischof Anthonien aus der Eigenhörigkeit entlassen und als kölnischen freien Mann überlassen hat, begibt sich Berndt, der Sohn des Heynen Boessevogels und seiner Frau Elsen zu Langscheid (zum Langenschede), in die Eigenhörigkeit des Klosters. Siegelankündigung des Landdrosten. Gegeben 1557 Nov. 10 (am abende Martini episcopi).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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