Urteil (wohl des Stadtgerichtes Neheim) in Sachen Caspar Rathund seine Schwestern Anna und Elisabeth, des Hermann und Ferdinand Cöppicus, des Christoph Essling zu Scheidingen und dessen Schwester Elisabeth Essling (zu Neheim Kläger, gegen Hermann Clöer und Gerhard Lange, Beklagte, wegen des Erbnachlasses des vor vielen Jahren "in die Welt verreiseten Johann Brunabend, von dem nicht bekannt ist, ob er lebt oder verstorben ist", 26.10.1775, Unterschrieben vom Sekretär C. Westermann. (Rückaufschrift: N.5 Copicus).

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