Papst Alexander IV. wiederholt seine Urkunden von 1258 Juli 15 und 1260 September 9, in denen er Dominikaner und Franziskanern verbietet, die Kreuzpredigt gegen Prußen und Liven zugunsten der Predigt gegen die Tataren zu vernachlässigen; die Kreuzfahrer gegen die Tataren dürften die Länder des Deutschen Ordens nur mit ausdrücklicher Erlaubnis desselben betreten (Pro fidei negotio).

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